Für alle Turniere, die vom Hessischen Golfverband e. V. (HGV) ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten die aktuellen HGV-Turnierbedingungen und Platzregeln. Verweise auf Regeln beziehen sich – wenn nicht anders vermerkt – auf die jeweils gültigen offiziellen Golfregeln bzw. auf das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln.
- A. HGV - Turnierbedingungen
- 1) Regeln / Platzregeln / Ausschreibung
- a) Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV und den jeweils veröffentlichten Platzregeln. Das Turnier wird nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet.
- b) Für Mannschaftsturniere gilt zusätzlich das aktuelle HGV-Ligastatut.
- 2) Vorgabenwirksamkeit und Vorgabengrenze
Alle in Einzelturnieren erzielten Ergebnisse sind vorgabenwirksam, sofern auch die sonstigen Bestimmungen des EGA-Vorgabensystems erfüllt sind. Dies gilt auch für Einzel im Rahmen von Mannschaftsturnieren.
Bei Turnieren, in denen die Teilnahmeberechtigung durch eine Vorgabengrenze geregelt ist, gilt: Maßgebend für die Teilnahmeberechtigung ist die am Tage des Meldeschlusses gültige EGA-Vorgabe. Für die einzelnen Turniere werden alle EGA-Vorgaben am Tag des Meldeschluss über das DGVIntranet aktualisiert. - 3) Meldungen
Alle Meldungen zu Einzel- und Viererturnieren erfolgen ausschließlich online über das Anmelde-Tool unter Angabe aller notwendiger Daten über die Homepage des HGV: www.hessischer-golfverband.de. Die Meldung muss bis zum angegebenen Tage für den Meldeschluss beim HGV eingegangen sein. Die Meldegebühr wird ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Frist zur Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Bankspesen sind zur Zahlung fällig, falls IBAN und/oder BIC nicht richtig angegeben wurden. Jeder Spieler erhält im Falle einer ordnungsgemäßen Anmeldung eine Meldebestätigung per Email. Im Zweifelsfall ist nur ein Spieler startberechtigt, der zum Zeitpunkt des Meldeschlusses eine Meldebestätigung vorweisen kann. - 4) Wildcards
Der Sportwart kann für die Turniere des HGV zur Förderung der Jugendlichen aus den Kadern des HGV Wildcards vergeben. - 5) Reduzierung des Teilnehmerfeldes
Gehen mehr Meldungen als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, so werden die Bewerber mit den höchsten EGA-Vorgaben herausgenommen. Bei gleicher EGA-Vorgabe entscheidet das Los. Die EGA-Vorgabe wird am Meldeschluss über das DGVIntranet ermittelt. - Abmeldung vom Turnier
Spieler oder Mannschaften, die nicht am Turnier teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich abzumelden. Abmeldungen vor Meldeschluss sind ausschließlich online über die Homepage des HGV (www.hessischer-golfverband.de) vorzunehmen. Abmeldungen nach Meldeschluss sind der Geschäftsstelle des HGV mitzuteilen. Abmeldungen am Tag des Wettspiels sind am Austragungsort vorzunehmen.
Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr.
Falls Spieler oder Mannschaften ohne Abmeldung dem Wettspiel oder einzelnen Runden fernbleiben, kann eine Sperre vom Sportwart wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen werden (für Mannschaften vgl. hierzu HGV-Ligastatut). Der Sportwart entscheidet endgültig. - 7) Meldegebühren
Der HGV ist berechtigt, die Teilnahme am Turnier zu verweigern, sofern die Meldegebühr für das aktuelle oder ein zurückliegendes Turnier nicht vollständig entrichtet ist. - 8) Verstoß gegen Ausschreibung in Mannschaftsturnieren
Bei einem Verstoß gegen die Ausschreibung (z. B. den Termin zur Abgabe der Mannschaftsaufstellung) erfolgt als Strafe:
Zählspiel: Disqualifikation der Mannschaft für den Spieltag
Lochspiel: Disqualifikation der Mannschaft für den Spieltag
Vor Beendigung des Turniers entscheidet die Spielleitung. Nach Beendigung des Turniers kann der Sportwart rückwirkend die vorgenannten Strafen verhängen. Die Folgen der Disqualifikation werden durch Ziffer 10 des Ligastatuts geregelt. - 9) Unsportliches Verhalten / Schwerwiegendes Fehlverhalten
Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Verhaltensregeln sowie Manipulationen eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden. Zeigt ein Spieler oder eine Mannschaft ein schwerwiegendes Fehlverhalten, kann der HGV auch nach dem Turnier gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen, ggf. auch zusätzlich, verhängen: a) Verwarnung b) Auflagen c) Befristete oder dauernde Turniersperre für HGV-Turniere
Der HGV entscheidet endgültig.
Ist ein Spieler oder eine Mannschaft aufgrund unsportlichen Verhaltens durch den HGV gesperrt worden, so kann der HGV beim DGV beantragen, diesen Spieler oder diese Mannschaft auch für DGVTurniere zu sperren. - 10) Scorekartenabgabe
Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring-Area verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden. - 11) Beendigung von Turnieren
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde. Bei einer Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen gilt die Zählspielqualifikation als beendet, wenn der Spieler (bei Mannschaften der erste Spieler) in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat. - 12) Änderungsvorbehalte der HGV-Spielleitungen
HGV-Spielleitungen haben in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht,- die jeweiligen Platzregeln abzuändern, jedoch nicht Verhaltensregeln,
- die festgelegten Startzeiten zu verändern,
- die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben. Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
- 13) Dopingverbot
Es besteht Dopingverbot.
Strafe für Verstoß:
Disqualifikation des betreffenden Spielers - 14) Proberunden
Proberunden sollten bei Wettspielen, die am Samstag stattfinden, möglichst am Freitag wahrgenommen werden. Dies gilt auch für Wettspiele, die an Sonntagen beginnen (Ausnahmen sind nur über das jeweilige Clubsekretariat möglich). Der gastgebende Club kann bei den HGVEinzelmeisterschaften und den HGV-Vierer-Meisterschaften für die Proberunde die Hälfte des jeweilig festgesetzten Greenfees einfordern. Die Proberunde kann nach vorheriger Absprache mit dem gastgebenden Club ab dem Dienstag vor dem Turnier gespielt werden. Bei Jugendturnieren ist die Proberunde greenfee-frei. - 15) Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz richtet sich bei allen Veranstaltungen des HGV nach der Haftpflicht- und Unfallversicherungsregelung des Landessportbund-Hessen. - 16) Hinweis
Mitglieder eines Clubs, deren Platz durch ein HGV-Einzel/Vierer-Verbandsspiel belegt ist, können an demselben Tag auf den Plätzen anderer Clubs, die Mitglied im HGV sind, unter Beachtung nachfolgender Bedingungen spielen:- a) Die Zahl der Gastspieler ist auf insgesamt maximal 10 für jeden gastgebenden Club festgelegt.
- b) Rechtzeitige Anmeldung im Sekretariat des gastgebenden Clubs ist erforderlich
- c) Das Greenfee beträgt die Hälfte der vom jeweiligen gastgebenden Club festgesetzten Spielgebühr. d) Besondere Regelungen, bedingt durch clubinterne Wettspiele, Vergabe von Startzeiten usw. sind den Clubs vorbehalten.
- 17) Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Hessischen Golfverband e.V.
Mit der nachfolgenden Darstellung möchten wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im HGV informieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, möglicherweise aber auch durch Dritte verarbeitet. Sollte die Verarbeitung durch Dritte erfolgen, werden Sie auch darüber im Folgenden Informationen erhalten.
a) Verarbeitung Ihrer Daten durch den HGV
Im Rahmen der Turnieranmeldung werden personenbezogene Daten (Vorname, Name, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Club-/Vereinszugehörigkeit, sowie EGA-Vorgabe, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Disziplin/Kaderzugehörigkeit, Bild- und Tonaufnahmen, Bankdaten) für folgende Zwecke gespeichert und verarbeitet:- Vor- und Nachname, Heimatclub sowie EGA-Vorgabe zur Erstellung von Ergebnislisten
- Vor- und Nachname, Heimatclub, EGA-Vorgabe, Mailadresse zur Erstellung von Startlisten sowie deren Versand an die Teilnehmer
- Vor- und Nachname, Heimatclub sowie EGA-Vorgabe zur Veröffentlichung im Internet auf Seiten des HGV (z.B. www.hessischer-golfverband.de, www.golf-region4.de, Facebook, Youtube) im Rahmen von Berichterstattungen
- Person Bild- und Tonaufnahmen zur Veröffentlichung in Print- und/oder Onlinemedien (z.B. auf der Homepage, Facebook, Youtube) des HGV und der im HGV organisierten Golfclubs zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z.B. zur Turnierberichterstattung und Turnierhistorie)
- Bankdaten für den Einzug der Meldegebühr
- Email-Adresse für die Bestätigung der An-/Abmeldung, Mitteilung von Turnierinformationen und Versand der Startliste
- Telefonnummer zur Versendung der Startzeiten und kurzfristiger Turnierinformationen
- Die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen zum Zwecke der Erfüllung des zwischen Ihnen und dem HGV bestehenden Vertragsverhältnisses. Insoweit wird auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO hingewiesen. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sowie Bild – und Tonaufnahmen im Rahmen von Berichterstattungen jeglicher Art beruhen auf dem berechtigen Interesse des HGV an der Darstellung golfsportlicher Ereignisse u.a. zur Förderung des Golfsports, somit auf Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO.
Mit einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im HGV sind ausschließlich die Mitarbeiter und Funktionsträger des HGV befasst. Sofern darüber hinaus Dritte personenbezogene Daten verarbeiten, geschieht dies im Auftrag und nach den Vorgaben des HGV im Rahmen einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Art. 28 DSGVO).
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald sie für die beschriebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden und keine darüber hinausgehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – beispielsweise aus steuerrechtlichen Gründen – bestehen.
b) Ihre Rechte
Sie können jederzeit von uns Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, insbesondere über die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen, verlangen.
Sie haben das Recht, Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung Sie betreffender unrichtiger/unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Darüber hinaus können Sie das unverzügliche Löschen Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, sprechen Sie gern uns oder unseren Datenschutzbeauftragten (Kontaktdaten unten) hierauf an. Sollten wir Ihre Bedenken nicht ausräumen können, können Sie sich an die für den HGV zuständige Aufsichtsbehörde.
c) Widerspruch
Sie haben ferner das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. für die Dauer der Prüfung durch uns, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben.
In den Fällen von Art. 21 DSGVO steht Ihnen ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Dies vor allen in den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art 6 Abs. 1 lit f) beruht.
d) Datenschutzbeauftragter
Um einen bestmöglichen Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten, hat der Hessische Golfverband e.V. einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@ hessischer-golfverband.de.
e) Änderungen zum Datenschutz
Wir behalten uns vor, die Informationen zum Datenschutz für einen bestmöglichen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten an zu passen, sofern geänderte Rechtslagen und technische Standards dies erfordern.
- 1) Regeln / Platzregeln / Ausschreibung
- B. Platzregeln
- 1) Aus (Regel 18.2) wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
- 2) Spezifikation der Schläger und des Balls
- a) Driverköpfe (siehe Offizielles Handbuch zu den Golfregeln, Musterplatzregel G-1) Ein Driver, den ein Spieler für einen Schlag verwendet, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driverköpfe aufgeführt ist (RandA.org). Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Turnierbedingung befreit.
- b) Bälle (siehe Offizielles Handbuch zu den Golfregeln, Musterplatzregel G-3) Der Ball, den ein Spieler spielt, muss im aktuell gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle des R&A aufgeführt sein (RandA.org).
- Strafe für Verstoß: Disqualifikation
- 3) Spielgeschwindigkeit (siehe Offizielles Handbuch zu den Golfregeln, Musterplatzregel K-2) Zulässige Höchstzeit Die zulässige Höchstzeit ist die Zeit, die von der Spielleitung zum Beenden der Runde einer Gruppe als notwendig angesehen wird. Sie wird mit Zeiten je Loch und addierten Zeiten dargestellt und schließt alle mit dem Spiel in Verbindung gebrachten Zeiten ein, zum Beispiel für Regelfälle und Zeiten zwischen Löchern.
Die zulässige Höchstzeit zur Beendigung von 18 Löchern für ein Turnier ergibt sich aus den auf der Scorekarte ausgewiesenen Zeiten. Das folgende Verfahren gilt nur, wenn eine Gruppe ihre Position auf dem Platz verloren hat.
Definition von „Position verloren“
Von der als erste startenden Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, falls die addierte Zeit der Gruppe zu irgendeiner Zeit während der Runde die für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschreitet. Von jeder folgenden Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, wenn sie die Zeit eines Startintervalls verloren hat, hinter der Vordergruppe zurück liegt und die für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschritten hat.
Verfahren, wenn eine Gruppe die Position verloren hat- a) Referees werden die Spielgeschwindigkeit beobachten und entscheiden, ob die Zeit einer Gruppe gemessen wird, die ihre Position verloren hat. Es wird geprüft, ob es aktuell mildernde Umstände gibt, zum Beispiel ein länger dauernder Regelfall, ein verlorener Ball, ein unspielbarer Ball usw.
Wird die Zeit der Spieler gemessen, erfolgt die Zeitnahme für jeden Spieler der Gruppe einzeln und durch den Referee wird jedem Spieler mitgeteilt, dass er seine Position verloren hat und seine Zeit gemessen wird.
In besonderen Fällen darf auch nur die Zeit eines einzelnen Spielers oder von zwei Spielern in einer Gruppe von drei Spielern gemessen werden. - b) Die für jeden Schlag erlaubte Höchstzeit ist 40 Sekunden. 10 weitere Sekunden werden dem Spieler zugestanden, der zuerst: a) einen Abschlag; b) einen Schlag zum Grün; oder c) einen Chip oder Putt spielt.
Die Zeitnahme beginnt, sobald ein Spieler ausreichend Zeit hatte, seinen Ball zu erreichen, er mit dem Spiel an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann. Die Zeit zum Bestimmen der Entfernung und zur Wahl eines Schlägers zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird.
Auf dem Grün beginnt die Zeitnahme, sobald der Spieler genügend Zeit hatte, den Ball aufzunehmen, zu reinigen und zurückzulegen, Beschädigungen auszubessern, die seine Spiellinie behindern und lose hinderliche Naturstoffe in der Spiellinie zu entfernen. Zeit zum Betrachten der Spiellinie von einer Stelle hinter dem Loch und/oder hinter dem Ball zählt als Zeit, die für den nächsten Schlag benötigt wird.
Die Zeitnahme beginnt in dem Augenblick, in dem der Referee entscheidet, dass der Spieler an der Reihe ist und ohne Behinderung oder Ablenkung spielen kann. Die Zeitnahme endet, wenn eine Gruppe wieder in Position ist und dies den Spielern entsprechend mitgeteilt wird.
- a) Referees werden die Spielgeschwindigkeit beobachten und entscheiden, ob die Zeit einer Gruppe gemessen wird, die ihre Position verloren hat. Es wird geprüft, ob es aktuell mildernde Umstände gibt, zum Beispiel ein länger dauernder Regelfall, ein verlorener Ball, ein unspielbarer Ball usw.
- Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:
- Strafe für den 1. Verstoß: Verwarnung
- Strafe für den 2. Verstoß: Ein Strafschlag
- Strafe für den 3. Verstoß: Grundstrafe, gilt zusätzlich zur Strafe für den zweiten Verstoß.
- Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation.
- Verfahren, wenn eine Gruppe während derselben Runde erneut die Position verliert
Hat eine Gruppe mehr als einmal während einer Runde ihre „Position verloren“, wird das oben genannte Verfahren jeweils fortgesetzt und nicht neu gestartet.
Ready Golf- Im Zählspiel sollte „Ready Golf“ gespielt werden. Dies muss stets auf sichere und verantwortungsbewusste Art und Weise erfolgen.
- Spielen Sie, wenn Sie bereit sind – Sie müssen nicht warten, bis der am weitesten entfernte Ball gespielt wurde.
- Spielen Sie z. B. „Ready Golf“ wenn der weiter entfernte Spieler über einen schwierigen Schlag nachdenkt,
- ein Spieler mit längeren Schlägen wartet, bis das Grün frei wird,
- auf dem Abschlag der Spieler mit der Ehre noch nicht bereit ist.
- Sie helfen, nach einem verloren Ball zu suchen.
- Sie können von einem Referee zu „Ready Golf“ aufgefordert werden, wenn Ihre Gruppe in Rückstand gerät.
- Sofern es möglich ist, machen Sie andere Spieler in der Gruppe darauf aufmerksam, dass Sie zuerst spielen.
- 4) Aussetzung des Spiels wegen Gefahr
Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch drei kurze Signaltöne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch zwei wiederholte Signaltöne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a. - 5) Üben (Nachputten)
- a) Während der Runde (vgl. Regel 5.5b) Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z. B. Putten oder Chippen) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe - b) Vor oder zwischen den Runden (vgl. Regel 5.2) Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt.
Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß: Grundstrafe
Zweiter Verstoß: Disqualifikation
- a) Während der Runde (vgl. Regel 5.5b) Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z. B. Putten oder Chippen) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
- 6) Caddies (vgl. Regel 10.3)
- a) Einzel: Professionals sind als Caddie nicht erlaubt. Bei Jugendturnieren sind Caddies nicht erlaubt.
- b) Mannschaft: Der Mannschaftskapitän darf, unabhängig ob er Amateur oder Professional ist, als Caddie eingesetzt werden. Andere Professionals sind als Caddies nicht erlaubt. Bei Jugendmannschaftsturnieren dürfen nur Mannschaftsmitglieder und der Mannschaftskapitän als Caddies eingesetzt werden.
Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel:
Grundstrafe für den Spieler für jedes Loch, auf dem er durch einen nicht zulässigen Caddie unterstützt wird. Findet der Verstoß zwischen zwei Löchern statt oder wird er dort fortgesetzt, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu.
- 7) Beratung in Mannschaftsturnieren
Bei Mannschaftsturnieren darf entsprechend Regel 24.4 auch durch den benannten Mannschaftskapitän (HGV-Ligastatut Ziffer 7.2) Beratung erteilt werden. Ein selbst spielender Kapitän darf während seines eigenen Spiels nur seinem Partner Beratung erteilen.
Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel:
Grundstrafe für das Loch, an dem der Verstoß begangen wird. Findet der Verstoß zwischen zwei Löchern statt oder wird er dort fortgesetzt, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu.
Der Kapitän muss Amateur sein, es sei denn die Ausschreibung lässt Professionals zu.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation der Mannschaft für den Wettspieltag
Der Kapitän muss vor Beginn des Wettspiels der Spielleitung bekannt sein, ansonsten kann nur ein Spieler ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen. - 8) Benutzung motorisierter Beförderungsmittel
Spieler oder Caddies dürfen während der Runde keinerlei motorisiertes Beförderungsmittel nutzen, außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung/den Referees ausdrücklich genehmigt oder nachträglich gebilligt.
Gleiches gilt in Mannschaftsturnieren während des Spiels seiner Mannschaft für den Mannschaftskapitän. Spielern mit einer Gehbehinderung, die von der zuständigen Behörde durch Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einem sich auf die Gehbehinderung beziehenden Merkzeichen im Sinne des § 3 Abs. 1 Schwerbehindertenausweisverordnung anerkannt sind, ist ausnahmsweise die Nutzung eines Beförderungsmittels gestattet, sofern dieses nicht auch als Hilfsmittel bei der Ausführung des Schlages benötigt wird. Die Gehbehinderung ist mit der Meldung vor dem jeweiligen ersten Turniertag durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen. Das Beförderungsmittel ist vom Spieler zu stellen. Im Einzelfall kann die Nutzung des Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z.B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder untersagt werden.
Strafe für Verstoß durch einen Spieler:
Grundstrafe für den Spieler für jedes Loch, an dem er gegen dies Platzregel verstößt. Findet der Verstoß zwischen zwei Löchern statt oder wird er dort fortgesetzt, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu.
Strafe bei Verstoß durch einen Mannschaftskapitän:
Disqualifikation als Mannschaftskapitän für den Rest des Turniertags. Ein Spieler seiner Mannschaft darf ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen. - 9) Metall- bzw. Alternativspikes / Golfschuhe
Es gilt die am Turniertag gültige Regelung des Austragungsortes. Eine Zuwiderhandlung wird als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen. - 10) Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)
Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung Ergänzend zu Regel 1.2a gilt:
Verhaltensvorschriften für HGV-Turniere
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Als Fehlverhalten kann beispielsweise angesehen werden:- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
- Einen Schläger zu werfen.
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
- Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß: Verwarnung
Zweiter Verstoß: Ein Strafschlag
Dritter Verstoß: Grundstrafe
Vierter Verstoß: Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:- Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
- Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
- Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen
- Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
- Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
- Personen zu gefährden oder zu verletzen
- Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Eine Strafe kann nur durch Beobachtung der Spielleitung verhängt werden. Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt. - 11) Spielverbotszonen (Regel 2.4)
sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Betreten kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden. Ein Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen.
Liegt der Ball im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün und der Stand oder Schwung des Spielers ist durch eine Spielverbotszone behindert, muss der Spieler straflose Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung in Anspruch nehmen (s. Regel 16.1f (2)). - 12) Ungewöhnliche
Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (Regel 16.1)- a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
- b) Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Tierloch behindert ist.
- c) Auch ohne Kennzeichnung ist folgendes Boden in Ausbesserung:
- - Frisch verlegte Soden
- - Mit Kies verfüllte Drainagegräben
- d) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sind ungewöhnliche Platzverhältnisse.
- 13) Stromleitungen
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Stromleitung getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (s. Regel 14.6). - 14) Strafen
Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt: Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe
- Änderungen vorbehalten -